Ertragsschadenversicherung
Tierseuchen und Krankheiten
Wir bieten Schutz für deine Geflügelhaltung
Durch den globalen Warenverkehr und den internationalen Handel steigt das Krankheits- und Seuchenrisiko. Anzeigepflichtige Tierseuchen und übertragbare Krankheiten können schnell zu hohen finanziellen Verlusten führen. Egal, ob Ihr Betrieb direkt betroffen ist oder lediglich in einem Sperrbezirk/Beobachtungsgebiet liegt – Ihre Existenz kann schnell auf dem Spiel stehen!
Die Tierseuchenkasse erstattet Ihnen nur den Wert der Tiere, die auf amtliche Anordnung gekeult werden müssen. Der häufig existenzbedrohende Ertragsausfall ist damit nicht abgedeckt. Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb mit unserer Ertragsschadenversicherung! Diese greift auch im Falle eines Vermarktungsverbotes, bei dem Ihre Kosten weiterlaufen, während die Verkaufserlöse ausbleiben.
Jeder Tierhalter wünscht sich, dass es seinen Vierbeinern gut geht. Wir wissen, dass Sie dafür alles tun. Doch selbst bei größter Sorgfalt und bester Pflege lassen sich Krankheiten und Unfälle nie ganz vermeiden.
Mit unseren Versicherungen sind Sie optimal geschützt und bleiben nicht auf hohen Kosten sitzen. Informieren Sie sich hier über unsere attraktiven Angebote.
Tierseuchen und Krankheiten
Durch den globalen Warenverkehr und den internationalen Handel steigt das Krankheits- und Seuchenrisiko. Anzeigepflichtige Tierseuchen und übertragbare Krankheiten können schnell zu hohen finanziellen Verlusten führen. Egal, ob Ihr Betrieb direkt betroffen ist oder lediglich in einem Sperrbezirk/Beobachtungsgebiet liegt – Ihre Existenz kann schnell auf dem Spiel stehen!
Die Tierseuchenkasse erstattet Ihnen nur den Wert der Tiere, die auf amtliche Anordnung gekeult werden müssen. Der häufig existenzbedrohende Ertragsausfall ist damit nicht abgedeckt. Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb mit unserer Ertragsschadenversicherung! Diese greift auch im Falle eines Vermarktungsverbotes, bei dem Ihre Kosten weiterlaufen, während die Verkaufserlöse ausbleiben.
Deine Vorteile auf einem Blick
Optimale Absicherung vor Ertragsausfällen
Wir schützen Ihre Existenz, damit Sie ruhig schlafen können!
Flexible und bedarfsgerechte Selbstbehaltsregelungen
Staffelung nach Versicherungssumme
Individuelle Produktanpassungen auf Ihre Bedürfnisse
Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung!
Einfache und schnelle Regulierung im Schadenfall
Damit Ihre Kosten immer gedeckt sind.
Die folgenden Versicherungsleistungen erbringen wir
Anzeigepflichtige Tierseuchen
Entschädigt wird der Ertragsausfall aufgrund von anzeigepflichtigen Tierseuchen wie zum Beispiel Schweinepest (ESP/ASP), Aujeszkysche Krankheit, Maul- und Klauenseuche (MKS), Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE), Bovine Herpesvirus Typ‑1 (BHV‑1), Tuberkulose der Rinder, Aviäre Influenza (Geflügelpest). Es gilt stets die aktuelle Fassung der Verordnung anzeigepflichtiger Tierseuchen.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten
Wir übernehmen die finanziellen Einbußen durch meldepflichtige übertragbare Krankheiten. Hierzu gehören u. a. Schmallenberg-Virus, Q‑Fieber, Listeriose, Mareksche Krankheit, Paratuberkulose. Eine genaue und stets aktuelle Auflistung finden Sie hier.
Übertragbare Krankheiten
Hier sind alle Verluste durch übertragbare Krankheiten wie z. B. Eutererkrankungen, Dysenterie oder Porcine Epidemic Diarrhea (PED) eingeschlossen.
Unfall im Tierbestand
Sämtliche Unfälle wie zum Beispiel ein Ausfall der Lüftungsanlage oder das Durchbrechen der Spaltenböden sind abgedeckt.
Diebstahl
Kontamination durch Schadstoffe
Trotz umfangreicher Kontrollen gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle von Futtermittelkontamination (z. B. mit Dioxin belastete Eier im Sinne der Rückstands-Höchstmengenverordnung RHmV).
Du kannst zwischen zwei Entschädigungsvarianten wählen
Pauschale Entschädigung
(im Geflügelbereich nur für Puten auswählbar)
Bei der pauschalen Entschädigung können Sie Ihren Bestand gegen bestimmte oder gegen alle anzeigepflichtigen Tierseuchen absichern. Rinderbetriebe können z. B. ihren Bestand mit einer Basisabdeckung vor MKS, Blauzunge und Tuberkulose schützen. Bei Schweinebetrieben umfasst die Basisdeckung MKS, ESP und ASP. Oder Sie entscheiden sich für die Absicherung aller anzeigepflichtiger Tierseuchen.
Bei der pauschalen Entschädigung legen Sie bei Vertragsabschluss den für den Betrieb passenden, je nach Leistungsniveau individuellen Tier- und Ertragswert fest. Das heißt, Sie wissen schon im Vorfeld genau, wie hoch die tatsächlichen Entschädigungsbeiträge im Schadenfall sind. Diese Vorgehensweise sichert neben einer einfachen Regulierung eine schnelle Auszahlung im Schadenfall und gewährleistet Ihnen einen reibungslosen Betriebsablauf während der Sperre. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung des vorher vereinbarten Selbstbehalts.
Deckungsbeitragsentschädigung
Bei der Deckungsbeitragsentschädigung können Sie anzeigepflichtige Tierseuchen und wahlweise auch meldepflichtige und übertragbare Krankheiten absichern.
Im Versicherungsfall wird der tatsächlich entstandene Schaden anhand der betrieblichen Daten ermittelt. Grundlage für die Entschädigung ist die tatsächlich entstandene Minderung des Deckungsbeitrags abzüglich eines vorher vereinbarten Selbstbehalts. Die Deckungsbeitragsentschädigung garantiert Ihnen somit eine detaillierte Ermittlung aller Schadenpositionen in Ihrem Betrieb.