VERSICHERUNGEN FÜR PFERDE
0340 85 99 68 68
Kostenlos (Mo. – Fr. von 8 - 19 Uhr)
Jeder Tierhalter wünscht sich, dass es seinen Vierbeinern gut geht. Wir wissen, dass Sie dafür alles tun. Doch selbst bei größter Sorgfalt und bester Pflege lassen sich Krankheiten und Unfälle nie ganz vermeiden.
Mit unseren Versicherungen sind Sie optimal geschützt und bleiben nicht auf hohen Kosten sitzen. Informieren Sie sich hier über unsere attraktiven Angebote.
Du hast ein Pferd oder führst einen Pensionsbetrieb? Reiten bringt Freude, ist aber auch mit Risiken behaftet. Trotz bester Fürsorge und Pflege kannst du deine Pferde leider nicht immer vor Krankheiten oder Unfällen bewahren. Sichere dich und deine Pferd mit unseren Pferdeversicherungen ab.
Auch bei bester Pflege und Fürsorge kann das Leben Ihres Pferdes durch schwere Erkrankungen oder Unfälle gefährdet werden. Damit du, neben der Trauer um deinen treuen Partner, nicht auch noch die finanziellen Verluste tragen musst, stehen wir dir zur Seite. Egal ob Tod, dauernde Unbrauchbarkeit oder Diebstahl, mit der Pferde-Lebensversicherung bist du als Pferdebesitzer bestens abgesichert.
Auch während der Laufzeit kann eine individuelle Wertanpassung vorgenommen werden.
Der Versicherungsschutz besteht das ganze Jahr über innerhalb Deutschlands sowie bis zu 30 Tagen in allen Anrainerstaaten Deutschlands sowie Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.
Unfälle sind sofort, Kolik bereits nach 48 Stunden und sonstige Versicherungsfälle bereits eine Woche nach Vertragsbeginn versichert (mit Ausnahme einiger spezieller Krankheiten).
Auf Wunsch Einschluss der dauernden Unbrauchbarkeit möglich.
Bei Tod oder Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Wert des Pferdes maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Es besteht kein Selbstbehalt.
Sollte das Pferd gestohlen werden, wird der Wert des Pferdes maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme, ohne Abzug eines Selbstbehalts, erstattet.
Der Tod des Pferdes während oder infolge eines Transportunfalls (einschließlich Transportmittelunfall) innerhalb Deutschlands, in allen Anrainerstaaten sowie in Skandinavien, Spanien, Portugal oder Italien ist in der Pferde-Lebensversicherung mit eingeschlossen.
Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an Veranstaltungen innerhalb Deutschlands, in allen Anrainerstaaten sowie in Skandinavien, Spanien, Portugal oder Italien.
Die Pferde-Lebensversicherung kann auf Wunsch um die Absicherung im Falle einer die dauernden Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren erweitert werden.
Möchtest du dein neu gekauftes Pferd in den Heimatstall transportieren oder hast du eine längere Fahrt zu einem Turnier geplant? Den ideellen Wert deines Vierbeiners können wir leider nicht schützen, aber wir sind für dich da, wenn es während des Transports zu einem Unfall kommt.
Schnelle und zuverlässige Auszahlung
Sie können Ihr Pferd nur für die Dauer des Transportes versichern.
Bei Tod (Verenden, Nottötung) des Pferdes infolge eines Landtransportes (einschließlich Transportmittelunfall) innerhalb Deutschlands, in allen Anrainerstaaten sowie in Skandinavien, Spanien, Portugal oder Italien wird die vereinbarte Versicherungssumme abzüglich des Selbstbehalts erstattet .
Auf Wunsch kann auch die dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge eines Transportunfalls eingeschlossen werden.
Optional zur Pferde-Lebensversicherung deiner Zuchtstute hast du auch die Möglichkeit, das ungeborene Fohlen ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis zum 28. Tag nach der Geburt zu versichern. Somit kannst du auch die wertvolle Nachzucht für die riskante Zeit rund um die Geburt umfassend absichern.
Temporäre Lebensversicherung für das heranwachsende Fohlen (7. Trächtigkeitsmonat bis 28. Tag nach der Geburt)
Unfälle sind sofort und sonstige Versicherungsfälle (mit Ausnahme einiger spezieller Krankheiten) bereits nach der ersten Woche ab Vertragsbeginn versichert.
Bei Totgeburt oder Tod (Verenden, Nottötung) des Fohlens erstatten wir Ihnen die Versicherungssumme abzüglich des Selbstbehalts.
Du möchtest mit deinen Tieren an einer Tierschau, einem Festumzug, einer Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung teilnehmen? Ist es doch immer wieder auf’s Neue etwas Besonderes, seine besten Tiere zu präsentieren.
Denke bitte daran, dass immer ein Risiko besteht, dass auf einer Veranstaltung bzw. dem Transport dorthin etwas passiert. Wir bieten den passenden Versicherungsschutz für die Folgen im Ernstfall. Bei uns gibt es die Möglichkeit, die Tiere kurzfristig, für die Dauer der Veranstaltung, gegen Tod oder Nottötung abzusichern.
Sollten Sie den Zuschlag nicht bekommen, entstehen selbstverständlich keine Kosten für Sie!
Der Transport vom Heimatstall zur Veranstaltung und zurück ist mitversichert.
Bei Tod oder Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der auf der Auktion gezahlte Kaufpreis des Pferdes ohne Abzug eines Selbstbehalts erstattet.
Der Tod des Pferdes infolge eines Transportunfalls (einschließlich Transportmittelunfall) innerhalb Deutschlands, in allen Anrainerstaaten sowie in Skandinavien, Spanien, Portugal oder Italien ist in der Fall-of-Hammer-Versicherung mit eingeschlossen.
Bei Diebstahl oder Raub wird der auf der Auktion gezahlte Kaufpreis des Pferdes, ohne Abzug eines Selbstbehalts, erstattet.
Wir sind stolz darauf, dir als erster Versicherer in Deutschland die „Fall-of-Hammer-Versicherung“ anbieten zu können!
Eine Pferdeauktion ist immer spannend und die Freude ist groß, wenn man den Zuschlag tatsächlich bekommt und seinen Favoriten ersteigert hat. Doch vergesse nicht, dass mit dem Hammerschlag nicht nur das Eigentum, sondern auch alle damit verbundenen Risiken auf dich als neuen Eigentümer übergehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet dir sofort ab Zuschlag („Fall of Hammer“) Versicherungsschutz für dein ersteigertes Pferd.
Schließen Sie die Fall-of-Hammer-Versicherung unbedingt vor dem Kauf ab! Ersteigern Sie bei der Auktion letztlich doch kein Pferd, entstehen keinerlei Kosten für Sie.
Sollten Sie den Zuschlag nicht bekommen, entstehen selbstverständlich keine Kosten für Sie!
Der Versicherungsschutz besteht sofort ab Zuschlag.
Wählen Sie die Laufzeit: zwei Wochen bzw. ein Jahr.
Bei Tod oder Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der auf der Auktion gezahlte Kaufpreis des Pferdes ohne Abzug eines Selbstbehalts erstattet.
Der Tod des Pferdes infolge eines Transportunfalls (einschließlich Transportmittelunfall) innerhalb Deutschlands, in allen Anrainerstaaten sowie in Skandinavien, Spanien, Portugal oder Italien ist in der Fall-of-Hammer-Versicherung mit eingeschlossen.
Bei Diebstahl oder Raub wird der auf der Auktion gezahlte Kaufpreis des Pferdes, ohne Abzug eines Selbstbehalts, erstattet.