Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte
In der Landwirtschaft kann viel passieren
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Kostenlos (Mo. – Fr. von 8 - 19 Uhr)
In der Landwirtschaft kann viel passieren
Die Arbeiten in der Landwirtschaft sind sehr vielschichtig. Ob auf Feldern, Weiden, im Wald oder auf der Straße; auch das Gefahrenpotential ist enorm hoch. Für die Schäden die entstehen haftet der Landwirt.
Daher ist eine optimale Absicherung Ihrer Tätigkeiten sehr wichtig, da auch die Schadensummen beträchtlich sein können zum Beispiel Personen- und Umweltschäden.
Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
Wir prüfen im Schadenfall, ob Sie haftpflichtig sind und die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist
Berechtigte Ansprüche werden beglichen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Haftpflichtversicherer für dich und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte ist eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Landwirt. Denn die Gefahr, dass jemand durch deinen Betrieb oder deine Erzeugnisse geschädigt wird, besteht immer. Deine spezifischen betrieblichen Risiken sind damit optimal abgesichert.
Hier nur ein paar Beispiele: Direktverkauf ab Hof, Landwirtschaftliche Nutztiere, auch wenn sie gelegentlich geritten werden, Ferien auf dem Bauernhof bis 15 Betten.
Wir bieten für nahezu jeden Landwirtschaftlichen Betrieb ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für dich und deine Mitarbeiter aus Tätigkeiten im Rahmen des versicherten landwirtschaftlichen Betriebs.
Wir prüfen im Schadenfall, ob du haftpflichtig gemacht werden kannst und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen begleichen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für dich und die Versicherten ab, notfalls auch vor Gericht.
Versichert sind:
Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall).