Welche Gefahren sind versicherbar?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen. Darüber hinaus sind durch die Umwelthaftpflichtversicherung bestimmte umweltrelevante Vermögensschäden (beispielsweise aus der Verletzung von Fischereirechten) abgedeckt.
Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob dein Kunde haftpflichtig gemacht werden kann und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Allianz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für deine Kunden und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.
Vor einem Szenario wie diesem schreckt jeder Unternehmer zurück: Ein Feuer, das nicht nur die Mitarbeiter gefährdet und die Betriebseinrichtung ruiniert, sondern auch noch Schadstoffe freisetzt und diese bei Passanten Vergiftungen hervorrufen. Schlechte Schlagzeilen und hohe Imageschäden sind da so gut wie sicher.
Maschinenversicherung für fahrbare oder transportable Geräte
Wann und wo sind Sie versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Beitrag unverzüglich bezahlt wird. Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein festgesetzte Zeit fest abgeschlossen. Er verlängert sich weiter von Jahr zu Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Versicherungsfälle aus dem Betrieb von versicherten Anlagen im Inland. Versichert sind auch im Ausland eingetretene Versicherungsfälle, die auf den Betrieb einer versicherten Anlage im Inland zurückzuführen sind.
Warum ist die Absicherung so wichtig?
Viele Unternehmen betreiben Anlagen, die in einem Schadensfall die Umwelt erheblich schädigen können. Dies hat in der Regel hohe Schadenersatzansprüche zur Folge.
Die in unserer Betriebshaftpflicht-Versicherung enthaltene Umwelt-schadenversicherung schützt dich vor Ansprüchen Dritter wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen, die von deinem Unternehmen ausgehen. Wenn du Heizöl, Kraftstoff, Gas sowie weitere umweltrelevante Stoffe, wie z.B. Dicht- und Lösungsmittel oder Farben lagerst, bietet dir die Umwelt-Kompaktversicherung angemessenen Versicherungsschutz. Werden bestimmte Lagermengen überschritten oder hast du Umwelt-Anlagen, sind individuelle Lösungen über eine eigenständige Umwelt-Haftplfichtversicherung nötig.
Entsprechend deinem individuellen Risiko stehen Bausteine für die unterschiedlichen Anlagentypen zur Verfügung (siehe „die fünf Bausteine für die Umwelt-Haftpflichtversicherung“).
Dazu kommt: Du bist auch dann verantwortlich, wenn du den Schaden nicht selbst verschuldet hast. Darunter versteht man die sogenannte Gefährdungshaftung. Du haftest allein aus dem Besitz einer Anlage. Selbst wenn deine Anlagen den Bestimmungen entsprechen und von den Behörden genehmigt wurden, bist du vor Schadensersatzansprüchen nicht geschützt.
Die fünf Bausteine für die Umwelt-Haftpflichtversicherung
WHG-Anlagen: Anlagen zur Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung, Beförderung oder Wegleitung von gewässerschädlichen Stoffen
Umwelt-HG-Anlagen: Anlagen, die der Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz unterliegen, für die aber keine Deckungsvorsorgepflicht besteht
Sonstige Deklarationspflichtige Anlagen: Anlagen, die nach Umweltschutznormen (zum Beispiel 4. BImSchV) einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, soweit es sich nicht um WHG-Anlagen (Baustein 1) oder Umwelt-HG-Anlagen (Baustein 2 und 5) handelt
Abwasser und Einwirkung auf Gewässer: Umwelteinwirkungen durch Abwasseranlagen/Abwasser beziehungsweise Einbringen oder Einleiten von Stoffen in Gewässer oder Einwirken auf Gewässer
Umwelt-HG-Anlagen / Pflichtversicherung: Anlagen, für die nach dem Umwelthaftungsgesetz eine Deckungsvorsorgepflicht besteht